Rechtsprechung
BFH, 06.11.2007 - I R 72/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 und Abs. 5, § 8 Abs. 3 Satz 2; StrWG NRW § 18 Abs. 1, § 19a; VerpackV § 6 Abs. 3
- IWW
- Simons & Moll-Simons
KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6, § 4 Abs. 1 und Abs. 5, § 8 Abs. 3 Satz 2; StrWG NRW § 18 Abs. 1, § 19a; VerpackV § 6 Abs. 3
- Betriebs-Berater
Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen - Müllentsorgung im Rahmen des Dualen Systems
- Betriebs-Berater
Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen - Müllentsorgung im Rahmen des Dualen Systems
- Judicialis
KrW-/AbfG § 15 Abs. 1; ; KStG § 1 Abs. 1 Nr. 6; ; KStG § 4 Abs. 1; ; KStG § 4 Abs. 5; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; StrWG NRW § 18 Abs. 1; ; StrWG NRW § 19a; ; VerpackV § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen; Müllentsorgung im Rahmen des Dualen Systems
- datenbank.nwb.de
Entgelte eines Betriebes gewerblicher Art für die Überlassung von Hoheitsvermögen
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Einsammeln von Altglas, Papier und Leichtverpackungen durch Aufstellung entsprechender Depotcontainer als Betrieb gewerblicher Art ? Zahlung einer Sondernutzungsgebühr an die Trägerkörperschaft ? Behandlung als Betriebsausgabe und nicht als vGA ? Änderung der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Gelbe Tonne und die Überlassung von Hoheitsvermögen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Gelbe Tonne und die Überlassung von Hoheitsvermögen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Minderung des Betriebsgewinns gewerblicher Art durch die von dem Betrieb für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte; Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung bei Minderung des dem Betrieb gewerblicher Art ...
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Behandlung von Sondernutzungsentgelten für die Nutzung öffentlicher Flächen durch einen BgA
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Sondernutzungsentgelte für Aufstellen von Sammel-Containern im Rahmen Dualen Systems sind keine vGA
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Zur steuerlichen Behandlung von Sondernutzungsgebühren
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Betrieb gewerblicher Art
- Betrieb gewerblicher Art
- Einkommensermittlung bei Betrieben gewerblicher Art
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 10.08.2006 - 15 K 3204/04
- BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Papierfundstellen
- BFHE 219, 545
- NVwZ-RR 2008, 568
- BB 2008, 807
- BB 2008, 990
- DB 2008, 788
- BStBl II 2009, 246
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 17.05.2000 - I R 50/98
Betrieb gewerblicher Art bei Wochenmärkten
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Es wird somit in diesem Zusammenhang fingiert, der Betrieb gewerblicher Art sei ein selbständiges Steuerrechtssubjekt in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft und die Trägerkörperschaft deren Alleingesellschafterin (Senatsurteil vom 17. Mai 2000 I R 50/98, BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558, m.w.N.).Die zu vermeidende Begünstigung besteht darin, dass die Trägerkörperschaft bei steuerrechtlicher Berücksichtigung der Vereinbarung den durch den Betrieb gewerblicher Art erzielten Gewinn um die Miet- oder Pachtzinsen mindern könnte und diese in der Regel nicht versteuern müsste, während der Alleingesellschafter einer Kapitalgesellschaft, der der Gesellschaft wesentliche Betriebsgrundlagen vermietet oder verpachtet, nach den Grundsätzen der Betriebsaufspaltung die durch die Vermietung oder Verpachtung erzielten Einkünfte als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern hat (Senatsurteil in BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558, m.w.N.).
Soweit die Minderung des dem Betrieb gewerblicher Art gewidmeten Vermögens auf einer Vereinbarung zwischen dem Betrieb und seiner Trägerkörperschaft beruht, die der Besteuerung nicht zu Grunde zu legen ist, wird die Vermögensminderung bei der Gewinnermittlung wie eine vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) behandelt (Senatsurteil in BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558, m.w.N.).
An seiner abweichenden Auffassung im Urteil in BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558 (m.w.N.) hält der Senat nicht fest.
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Obzwar es sich dem wirtschaftlichen Gehalt nach auch bei Sondernutzungsgebühren um eine Art "Miete" für die Benutzung öffentlicher Straßen handelt (Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Juli 1988 7 C 5/87, BVerwGE 80, 36), ist die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis, die entweder in Form eines begünstigenden Verwaltungsaktes oder durch Abschluss eines verwaltungsrechtlichen Vertrages begründet wird (…Wolff/Bachof/Stober, Verwaltungsrecht, Band 2, 6. Aufl., § 79 II Rz 8), dem hoheitlichen und nicht dem fiskalischen Bereich einer Gebietskörperschaft zuzurechnen. - BFH, 14.03.1984 - I R 223/80
Zur Anerkennung von Miet- bzw. Pachtverträgen zwischen Trägerkörperschaft und …
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Denn diese Hinzurechnung ist nach den Grundsätzen des Senatsurteils vom 14. März 1984 I R 223/80 (BFHE 140, 560, BStBl II 1984, 496) lediglich aus Vereinfachungsgründen vorzunehmen, um die eigentlich gebotene Erfassung eines weiteren Betriebes gewerblicher Art "Verpachtung" entsprechend den Fällen der Betriebsaufspaltung zu vermeiden. - FG Düsseldorf, 10.08.2006 - 15 K 3204/04
Wertstoffentsorgung; Duales System; Glascontainer; Kommunaler Betrieb; …
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Der Klage gegen die hiernach ergangenen Steuerbescheide gab das Finanzgericht (FG) Düsseldorf mit Urteil vom 10. August 2006 15 K 3204/04 K,G,F, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 288, statt. - FG Münster, 16.03.2001 - 9 K 7607/98
Voraussetzungen für die Zusammenfassung mehrerer Betriebe gewerblicher Art. von …
Auszug aus BFH, 06.11.2007 - I R 72/06
Erbringen bei der Müllentsorgung im Rahmen des sogenannten Dualen Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV juristische Personen des öffentlichen Rechts Leistungen gegen Entgelt gegenüber den entsorgungspflichtigen Unternehmen, begründen sie hierdurch einen Betrieb gewerblicher Art und keinen Hoheitsbetrieb i.S. des § 4 Abs. 5 KStG (vgl. auch R 10 Abs. 6 Satz 6 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004; Urteil des FG Münster vom 16. März 2001 9 K 7607/98 K,G, EFG 2001, 849; Reimann, Der Betrieb 1999, 1088; Bott in Ernst & Young, KStG, § 4 Rz 200; Krämer in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Die Körperschaftsteuer, § 4 KStG Rz 142 "Duales System").
- BFH, 30.01.2018 - VIII R 42/15
Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben
Allerdings sind im Verhältnis zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art die für Kapitalgesellschaften und deren Alleingesellschafter entwickelten Grundsätze über vGA entsprechend anwendbar (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 I R 108-109/95, BFHE 181, 277, BStBl II 1997, 230; vom 17. Mai 2000 I R 50/98, BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558; BFH-Beschluss vom 6. November 2007 I R 72/06, BFHE 219, 545, BStBl II 2009, 246), wobei wegen der rechtlichen Identität zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art die zivilrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts keine Rolle spielen kann (…vgl. auch Jürgens in Hidien/Jürgens, a.a.O., § 5 Rz 421). - BFH, 30.01.2018 - VIII R 15/16
Keine Kapitalertragsteuer auf Rücklagen bei Regiebetrieben
Allerdings sind im Verhältnis zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art die für Kapitalgesellschaften und deren Alleingesellschafter entwickelten Grundsätze über vGA entsprechend anwendbar (vgl. auch BFH-Urteile vom 10. Juli 1996 I R 108-109/95, BFHE 181, 277, BStBl II 1997, 230; vom 17. Mai 2000 I R 50/98, BFHE 192, 92, BStBl II 2001, 558; BFH-Beschluss vom 6. November 2007 I R 72/06, BFHE 219, 545, BStBl II 2009, 246), wobei wegen der rechtlichen Identität zwischen Trägerkörperschaft und Betrieb gewerblicher Art die zivilrechtliche Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts keine Rolle spielen kann (…vgl. auch Jürgens in Hidien/Jürgens, a.a.O., § 5 Rz 421). - BFH, 03.04.2012 - I R 22/11
Beratung des Dualen Systems durch Gemeinde als Betrieb gewerblicher Art
Erbringen bei der Müllentsorgung im Rahmen des sogenannten dualen Systems nach § 6 Abs. 3 VerpackV juristische Personen des öffentlichen Rechts Leistungen gegen Entgelt gegenüber den entsorgungspflichtigen Unternehmen, begründen sie hierdurch einen BgA und keinen Hoheitsbetrieb i.S. des § 4 Abs. 5 KStG 2002 (Senatsurteil vom 6. November 2007 I R 72/06, BFHE 219, 545, BStBl II 2009, 246; R 10 Abs. 6 Sätze 6 und 7 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 2004; Urteil des FG Münster vom 16. März 2001 9 K 7607/98 K,G, EFG 2001, 849; Reimann, Der Betrieb 1999, 1088; Bott in Ernst & Young, KStG, § 4 Rz 200, 220; Krämer in Dötsch/Jost/Pung/Witt, Kommentar zum KStG und EStG, § 4 KStG Rz 109 "Duales System"; Mai in Frotscher/Maas, KStG/GewStG/UmwStG, Freiburg 2011, § 4 Rz 23 "Duales System"). - FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 12 K 8281/06
Abfallberatung der öffentlichen Hand als Hoheitsbetrieb
Die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten wurde zunächst ausnahmslos als hoheitliche Tätigkeit angesehen (BFH-Beschluss vom 06. November 2007 - I R 72/06, BStBl. II 2009, 246, unter II.1. der Gründe; in BStBl. II 1997, 139, unter II.A)2.Die Verantwortung für Systeme nach § 6 Abs. 3 VerpackV ist damit auf die Privatwirtschaft übergegangen, so dass die Erfüllung von Aufgaben nach der VerpackV nicht in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt (BFH in BStBl. II 2009, 246, aaO.; FG Münster, Urteil vom 16. März 2001 - 9 K 7607/98 K, G, EFG 2001, 849).
- FG Schleswig-Holstein, 08.03.2017 - 1 K 61/15
Zinszahlungen eines Betriebes gewerblicher Art an Trägerkörperschaft für ein …
So hat der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung mit Beschluss vom 6. November 2007 (I R 72/06, BFHE 219, 545, BStBl II 2009, 246) entschieden, dass die von einem Betrieb gewerblicher Art für die Nutzung öffentlicher Flächen an seine Trägerkörperschaft entrichteten Sondernutzungsentgelte den Gewinn des Betriebes gewerblicher Art mindern und nicht wie vGA zu behandeln sind.